Das Hinweisgeberschutz-Gesetz ist beschlossen

Veröffentlungsdatum:

18/1/2023

Zuletzt aktualisiert:

20/3/2023

Kategorie:

Nachrichten

Tags:

Was ist passiert?

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, den 16. Dezember 2022, das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Das Gesetz hat das Ziel, Hinweisgeber im beruflichen Umfeld besser zu schützen und Missstände intern anzugehen, bevor sie an die Öffentlichkeit gelangen und das Image des Unternehmens beeinträchtigen.

Laut dem Gesetz müssen Arbeitgeber mit einer Beschäftigtenanzahl ab 50 Mitarbeitern ab 2023 mindestens eine interne Meldestelle einrichten. Dies gilt jedoch nicht für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, außer sie sind im Finanzsektor tätig. In diesem Fall müssen sie bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes eine interne Meldestelle einrichten, unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten.

Private Arbeitgeber, die zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen, haben eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023, um ein Hinweisgeberschutzsystem zu implementieren. Arbeitgeber mit 250 oder mehr Mitarbeitern müssen dagegen bereits ab dem Inkrafttreten des Gesetzes im 2. Quartal 2023 eine interne Meldestelle einrichten.

Hinweisgeberschutzsystem

Das Gesetz unterscheidet zwischen internen und externen Meldestellen. Unternehmen müssen mindestens eine interne Meldestelle einrichten, an die sich Beschäftigte wenden können, beispielsweise innerhalb der Compliance-Abteilung. Arbeitgeber sollten daher schon jetzt damit beginnen, die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle zu treffen, um rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes bereit zu sein. Was genau ein Hinweisgeberschutzsystem ist, habe ich bereits in einem gesonderten Blog-Beitrag erklärt.

Ein wichtiger Aspekt des Hinweisgeberschutzgesetzes ist der Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien. Dies umfasst sowohl den Schutz vor strafrechtlichen, zivilrechtlichen als auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Hinweisgeber vor solchen Repressalien zu schützen. Dazu gehört unter anderem die Anonymität von Hinweisgebern zu gewährleisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Ein weiteres wichtiges Anliegen des Gesetzes ist die Förderung einer Kultur der Transparenz und Integrität im Unternehmen. Arbeitgeber sollten daher darauf achten, dass die interne Meldestelle leicht zugänglich und auf die Bedürfnisse der Beschäftigten abgestimmt ist. Sie sollten auch sicherstellen, dass Beschäftigte über die Existenz und den Zweck der Meldestelle informiert sind und dass die Meldestelle regelmäßig überprüft wird, um sicherzustellen, dass sie effektiv funktioniert.

Fazit

Unternehmer sollten sich daher frühzeitig mit dem Hinweisgeberschutzgesetz auseinandersetzen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes bereit zu sein. Dazu gehört auch die Schulung des Personals, um die Mitarbeiter auf die Verpflichtungen und die Möglichkeiten im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz aufmerksam zu machen. Eine gut funktionierende interne Meldestelle kann dazu beitragen, Missstände frühzeitig zu erkennen und zu beheben und somit das Risiko von Imageverlusten und rechtlichen Konsequenzen für das Unternehmen zu minimieren.

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